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Autor: Rolf Kurath Actares Grundlagen Verwaltungsrat Samstag, 20 Dezember 2025

Actares im zweiten Semester 2025

«Actares motiviert Unternehmen, ihre Geschäftsführung ethisch korrekt sowie ökonomisch, ökologisch und gesellschaftlich nachhaltig zu gestalten, die Regeln einzuhalten und die Chancengleichheit der Geschlechter konsequent durchzusetzen.» Dieser Leitsatz enthält die für unsere Arbeit massgebenden Grundsätze. Deshalb war er ein guter Kompass bei den Gesprächen, welche unsere Arbeitsgruppen in diesem von globalen Unsicherheiten geprägten Herbst mit Nestlé, Novartis und Sandoz geführt haben. Sie finden die Kurzberichte dazu auf unserer Website unter «Aktuelles».

Am 24. September 2025 fand das 8. Actares Forum im Kongresshaus Biel statt, zum Thema «Regulierung, Innovation oder Transformation? Was es braucht, damit die Finanzbranche klima- und umweltfreundlicher wird.» Die Actares Gemeinde und ihre zahlreichen Gäste haben einen guten Einblick in die «Maschinenräume» der Alternativen Bank Schweiz, von Swiss Sustainable Finance (Fachverband für nachhaltige Finanzen) sowie eines Bankenprofessors mit Forschungsschwerpunkt auf GreenTech und Künstliche Intelligenz gewonnen.

Grundsätze und Kriterien zur Ausübung der Stimmrechte 2026

Die Grundsätze zur ESG-Performance und die Kriterien zur Ausübung der Stimmrechte sind für Actares die massgebenden Referenzen, sowohl für den Dialog mit Unternehmen als auch für die Analyse der Berichterstattung, der Anträge an die Generalversammlungen und die Empfehlungen zur Ausübung der Stimmrechte. Grundsätze und Abstimmungskriterien werden jährlich in einem mehrstufigen Prozess evaluiert und falls nötig angepasst. Die wichtigsten vom Vorstand in seiner Dezember-Sitzung beschlossenen Präzisierungen sind:

  • Ämterkumulierung: Ein einziges zusätzliches Verwaltungsrats-Mandat in einem börsenkotierten Unternehmen für die Präsidentin oder den Präsidenten ist zulässig. CEO oder CFO-Mandate oder ein weiteres Präsidium bei börsenkotierten Unternehmen sind ausgeschlossen. Drei zusätzliche VR-Mandate in börsenkotierten Unternehmen oder ein CEO- oder CFO-Mandat bei einem börsenkotierten Unternehmen für die anderen VR-Mitglieder. Diese Regeln können nach Ermessen von Actares auch angewendet werden auf Mandate bei nicht-kotierten Gesellschaften, die bezüglich Grösse und Komplexität mit Unternehmen im SMI vergleichbar sind.
  • Cooling-off-Periode: Ein Wechsel von der Bundesverwaltung, dem Bundesrat, der Schweizerischen Nationalbank oder einer kontrollierende Instanz des Bundes in den Verwaltungsrat wird nur nach einer Cooling-off-Periode von mindestens zwei Jahren genehmigt.

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