Wer ein Unternehmen erfolgreich und im Interesse seiner Anspruchsgruppen führen will, braucht neben Wissen und Erfahrung auch Charaktereigenschaften. Für gewisse Organisationen gibt es dazu gesetzliche Vorgaben. So fordert Artikel 51b des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge „Loyalität und Integrität“ von den Verantwortlichen der Vorsorgeeinrichtungen. Was ist damit gemeint? Dazu kann man den Duden zu Rate ziehen, der als Synonyme u.a. Ehrlichkeit, Rechtschaffenheit und Zuverlässigkeit auflistet. Oder eine Fachzeitschrift wie die Schweizer Personalvorsorge 08/15. Oder man liest das Magazin Rubicon.